Basierend auf dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) und der Gartenordnung der Stadt Hannover wurde eine detaillierte Liste von Pflanzen erstellt, die in Kleingärten erlaubt bzw. nicht erlaubt sind. Diese Informationen berücksichtigen sowohl bundesweite Vorgaben als auch spezifische Regelungen für Hannover.
Erlaubte Pflanzen im Kleingarten
Beispiele für erlaubte Pflanzen:
Obstbäume und -sträucher:
- Apfel (z. B. Säulenapfel)
- Birne
- Pflaume
- Kirsche
- Mirabelle
- Pfirsich
- Stachelbeere
- Johannisbeere (rot, weiß, schwarz)
- Himbeere
- Brombeere
- Maibeere (Lonicera caerulea)
- Mini-Kiwi (Actinidia arguta)
Gemüse und Kräuter:
- Tomaten
- Gurken
- Zucchini
- Salate
- Karotten
- Radieschen
- Petersilie
- Schnittlauch
- Basilikum
Zierpflanzen:
- Blumenbeete mit einjährigen oder mehrjährigen Pflanzen
- Rasenflächen
- Niedrige Ziersträucher, die durch Rückschnitt auf einer Höhe von maximal 3,50 m gehalten werden können
❌ Verbotene Pflanzen im Kleingarten
Die Gartenordnung Hannover und die Rahmenkleingartenordnung (RKO) des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e. V. führen spezifische Pflanzen auf, deren Anbau in Kleingärten untersagt ist. Diese Verbote basieren auf Faktoren wie übermäßiger Wuchshöhe, Wirtseigenschaften für Schaderreger oder invasivem Verhalten.
Nadelbäume und Koniferen:
- Tannen
- Fichten
- Kiefern
- Lärchen
- Eiben
- Zedern
- Wacholder
- Scheinzypressen
- Lebensbäume (Thuja)
- Mammutbäume
- Affenschwanzbäume
Begründung: Diese Bäume erreichen Höhen von über 20 m, können den Boden versauern und sind oft Wirtspflanzen für Schaderreger
Laubbäume:
- Eiche
- Birke
- Ahorn
- Esche
- Buche
- Weide
- Kastanie
- Walnuss
- Pappel
- Ginkgo
- Eberesche
Begründung: Diese Bäume sind aufgrund ihrer Größe und des ausgedehnten Wurzelwerks für Kleingärten ungeeignet .
Sträucher und Ziergehölze:
- Goldregen (Wuchshöhe bis 7 m)
- Hasel
- Zierapfel
- Hartriegel
- Zierkirsche
- Erbsenstrauch (Caragana arborescens)
- Essigbaum (Rhus typhina)
Begründung: Diese Pflanzen können schwer kontrollierbare Wurzelausläufer bilden oder sind aufgrund ihrer Größe ungeeignet .
Wirtspflanzen für Schaderreger:
- Felsenbirne
- Scheinquitte (Feuerbrand)
- Haferschlehe
- Bocksdorn (Scharka-Krankheit)
- Feuerdorn
- Rot- und Weißdorn
- Zwergmispel (Cotoneaster)
- Wacholder (Birnengitterrost)
- Korkenzieherweide (Weidenbohrer)
- Mandelbäumchen (Spitzendürre)
- Weymouth-Kiefer (Johannisbeeren-Säulen- und Blasenrost)
Begründung: Diese Pflanzen können Krankheiten auf Kulturpflanzen übertragen und sind daher im Kleingarten nicht erlaubt .
Invasive Neophyten:
- Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum)
- Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica)
- Sachalin-Staudenknöterich (Fallopia sachalinensis)
- Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)
- Kanadische und Riesen-Goldrute (Solidago canadensis und Solidago gigantea)
- Topinambur (Helianthus tuberosus)
- Beifußblättriges Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)
- Kartoffelrose (Rosa rugosa)
- Franzosenkraut (Galinsoga parviflora)
- Hornfruchtiger Sauerklee (Oxalis corniculata)
Begründung: Diese Arten sind invasiv, verdrängen heimische Pflanzen und sind schwer zu kontrollieren
📏 Pflanz- und Grenzabstände
Die Gartenordnung Hannover legt spezifische Mindestabstände für Pflanzen fest, abhängig von deren Höhe
- Bis 1,20 m Höhe: 0,25 m Abstand
- Bis 2,00 m Höhe: 0,50 m Abstand
- Bis 3,00 m Höhe: 0,75 m Abstand
- Bis 5,00 m Höhe: 1,25 m Abstand
- Bis 15,00 m Höhe: 3,00 m Abstand
- Über 15,00 m Höhe: 8,00 m Abstand
Diese Abstände gelten zu Nachbargrundstücken, Wegen und Gemeinschaftsflächen .
📝 Fazit
Für Kleingärten in Hannover gilt:
- Erlaubt sind Obst- und Gemüsepflanzen sowie Zierpflanzen, die den kleingärtnerischen Nutzungszweck erfüllen.
- Verboten sind großwüchsige Bäume, invasive Arten und Pflanzen, die als Wirt für Schaderreger dienen.
- Die Einhaltung von Pflanz- und Grenzabständen ist verpflichtend.